Was ist eine MPU?

Hat die Führerscheinbehörde begründete Zweifel an der Fahrtauglichkeit, der Fahrfähigkeit oder der Verantwortungsfähigkeit des Führerscheininhabers, so wird sie zum Zweck der Überprüfung eine „MPU – Medizinisch psychologische Untersuchung“ anordnen. Liegen Wünsche zu Sondergenehmigungen vor, kann auch dies eine MPU-Anordnung zur Folge haben.

Häufigster Grund ist sicherlich der Wunsch zum Erhalt oder Zurückerhalt des Führerscheins nach:

  • Führen eines Fahrzeugs nach überhöhtem oder mehrfachem Alkoholkonsum
  • Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss
  • mehrfachem Fehlverhalten im Straßenverkehr
  • Straftaten

Zudem kann eine MPU zum Zweck der Fahreignungsprüfung angeordnet werden, bei

  • Psychischen Erkrankungen
  • Körperlichen Einschränkungen

Weiter kann bei Beantragung von Sondergenehmigungen eine MPU gefordert werden, wie bei:

  • Ablegen der Eingangsuntersuchung bei bspw. Fahrlehrern
  • Personen, die bereits mit 16 Jahren einen Führerschein der Klasse B anstreben
  • Personen, die eine Genehmigung zum Führen von Waffen anstreben

In allen Fällen wird von der zuständigen Behörde das positive Ergebnis einer „MPU – medizinisch psychologische Untersuchung“ gefordert. Hierbei handelt es sich um die Begutachtung und Überprüfung der Fahrereignung durch Psychologen.

Die MPU liefert eine Prognose über das zukünftige Verhalten im Straßenverkehr und dient der Führerscheinbehörde zur Entscheidungsfindung über die Wiedererteilung, die Möglichkeit einer Weiterführung der Fahrerlaubnis oder die Genehmigung von Sonderanträgen.